Bienengesundheit ist ein Thema, dass immer mehr an Bedeutung zunimmt und nicht nur uns Imker betrifft.
Die Bienen sind der Indikator unserer Natur und Umwelt, die sofort reagieren wenn mit der Umwelt etwas nicht stimmt. Der größten Probleme für die Bienen dürften die Umweltgifte sein, aber auch die Varroamilben, die den Bienen zu schaffen machen, gehören dazu. Hierfür gibt es seit 10 Jahren das Varroose – Bekämpfungskonzept des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker. Mit den Methoden dieses Konzeptes bekommen die Imker die Milbe unter Kontrolle. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind zur Behandlung bestens geeignet.
Ein ganz wichtiges Thema ist die Amerikanische Faulbrut. Diese Faulbrut ist eine bakterielle Brutkranheit der Honigbienen.
In Deutschland regelt die Bienenseuchen-Verordnung sowohl Prophylaxe als auch Schutzmaßnahmen im Verdachtsfall bzw. nach amtlicher Feststellung durch das zuständige Veterinäramt, welches dann Sperrbezirke verhängt, in denen alle Bienenvölker auf Faulbrut untersucht werden. Danach können Maßnahmen wie die Sanierung der Bienenvölker durchgeführt werden. Daher ist es auch wichtig, dass alle Imker ihre Bienenvölkerstandorte regelmäßig dem Veterinäramt melden. Hierzu ist man per Gesetz verpflichtet.
Prophylaktisch kann jeder Imker jederzeit seine Bienenvölker durch einen amtlich bestellten Bienensachverständigen auf Amerikanische Faulbrut untersuchen lassen. Dies geschieht im Kreis Olpe durch die Untersuchung einer Futterkranzprobe und die visuelle Untersuchung durch den Bienensachverständigen, auch BSV genannt.
Der sinnvollste Zeitpunkt dafür liegt im Frühjahr vor der Bildung von Ablegern. Eine solche Untersuchung ist zwingend erforderlich, wenn der Imker beabsichtigt, Völker zu verkaufen bzw. abzugeben, eine Belegstelle zu beschicken oder mit Bienenvölkern zu wandern.
Bienensachverständige bzw. das Kreisveterinäramt des Kreises stellen für diese Zwecke Gesundheitsbescheinigungen aus, die in Kopie sichtbar an den Beuten befestigt werden.
Für die Untersuchungen und das einrichten von Sperrbezirken ist das Veterinäramt und die Bienensachverständigen, die die befallenen Völker untersuchen zuständig.
Die aktuelle Bienenseuchenverordnung vom Februar 2016 finden sie hier Downloadbereich
Obfrau für Bienengesundheit im KIV-Olpe
Michaela Müller
(Bienensachverständige)